VORSORGEUNTERSUCHUNG

WIR DENKEN UND SORGEN VOR

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet die Beurteilung der individuellen Wechselwirkung von Arbeit und Gesundheit. Dabei steht der Vorgang der Wechselwirkung untrennbar mit einer konkreten Person, der tätigen Person, in Verbindung. Diese Art der Beurteilung unterscheidet sich von der für den Arbeitsschutz zentralen Gefährdungsbeurteilung. Letztere betrifft Sicherheitsaspekte eines Arbeitsplatzes im Allgemeinen, ohne individuelle Aspekte der gefährdeten Person zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung müssen alle Gefährdungen und Belastungen erhoben werden und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten überlegt werden. Ist mit einer Tätigkeit die Gefahr einer Berufskrankheit verbunden, dürfen Arbeitnehmer:innen damit nur beschäftigt werden, wenn vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Eignungsuntersuchung durchgeführt wurde und bei Fortdauer der betreffenden Tätigkeit in bestimmten (im Gesetz festgelegten Abständen) Folgeuntersuchungen durchgeführt werden.

Hier sind einige wichtige Punkte zusammengefasst:

  • Eignungsuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
    Arbeitnehmer:innen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Eignungsuntersuchung durchführen. Diese Untersuchung bewertet die Eignung für eine bestimmte Tätigkeit, insbesondere wenn Gefahr einer Berufskrankheit besteht oder eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Hinblick auf spezifische Tätigkeiten oder Einwirkungen (z. B. Blei, Benzol, Toluol) vorbeugende Bedeutung hat.
  • Folgeuntersuchungen während der Tätigkeit
    Bei Fortdauer der Tätigkeit müssen regelmäßig Folgeuntersuchungen durchgeführt werden. Diese dienen dazu, die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen im Laufe der Beschäftigung zu überwachen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen
  • Tauglichkeitsuntersuchungen
    Höhentauglichkeitsuntersuchung, Triebfahrzeugführer:in-Untersuchung gem. Eisenbahngesetz, ÖBB32, PB32, Arbeitsmedizinische Untersuchungen gem. ASchG §§ 49, 50, Sonstige besondere Untersuchungen gem. ASchG § 51 (z. B. Nachtschichtuntersuchungen)
  • Lungenfunktionstests
    Diese werden durchgeführt, um die Lungenkapazität und -funktion zu überprüfen, insbesondere bei Arbeitnehmer:innen, die Staub, Rauch oder anderen schädlichen Substanzen ausgesetzt sind.
  • Sehtests
    Insbesondere für Arbeitnehmer:innen, die visuelle Aufgaben ausführen, wie z. B. Bildschirmarbeit oder präzise Montagearbeiten. Bildschirmbrillenuntersuchung gem. ASchG § 68
  • Hörtests
    Für Mitarbeiter:innen, die Lärm ausgesetzt sind, um mögliche Gehörschäden zu erkennen.
  • Untersuchungen zur Ergonomie
    Hierbei werden Arbeitsplatzgestaltung, Körperhaltung und Bewegungsabläufe analysiert, um Belastungen zu minimieren.
  • Untersuchungen gem. Wiedereingliederungsteilzeitgesetz bzw. Diensterleichterungsverordnung
    Die Wiedereingliederungsteilzeit ist ein wichtiger Schritt, um Menschen nach einer längeren Erkrankung schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzuführen. Dabei wird eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Unternehmen vereinbart, während die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zusätzlich Wiedereingliederungsgeld bezahlt. Die Wiedereingliederungsteilzeit muss spätestens einen Monat nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit beginnen. Die medizinische Zweckmäßigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der ÖGK bestätigt.
    Die Diensterleichterung ist ein weiterer wichtiger Aspekt in der Arbeitsmedizin. Nach einem längeren Krankenstand (mindestens 50 Tage ohne Unterbrechung) kann der Wiedereinstieg in den Dienstbetrieb oft sehr schwierig sein. Die Dienstrechtsnovelle 2013 ermöglicht einen sanften Wiedereinstieg unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel, schrittweise in den vollen Arbeitsumfang zurückzukehren. Der Arbeitsmediziner beurteilt den gesundheitlichen Zustand und die Zweckmäßigkeit der Diensterleichterung. Es können verschiedene Diensterleichterungen empfohlen werden, wie z. B. Reduktion der Arbeitszeit oder sukzessive Steigerung der Wochenstundenanzahl. Die Reduktion der Arbeitszeit ist auf höchstens drei Monate zu befristen, die übrigen Diensterleichterungen auf jeweils höchstens sechs Monate. Eine Verlängerung ist nach einer neuerlichen arbeitsmedizinischen Empfehlung möglich. Die Diensterleichterung zielt darauf ab, eine dauerhafte Wiedereingliederung in den Dienstbetrieb zu ermöglichen und die Gesundheit der Beschäftigten zu unterstützen.

Die Untersuchungen werden von unseren ermächtigten Ärzt:innen durchgeführt.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine Beratung?

Univ.-Prof. DDr. Ferdinand Waldenberger
Univ.-Prof. DDr. Ferdinand Waldenberger

Dann wenden Sie sich gerne an unser Team des arbeitsmedizinischen Zentrums.

Arbeitsmedizinisches Zentrum des
Samariterbund Floridsdorf-Donaustadt

 +43 (0) 1 22 144 - 60
 amz@samariter.at

Johanna Schneider
Johanna Schneider