Die Arbeitsmedizin in Österreich ist ein wichtiger Bereich, der sich mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz befasst. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner haben unterstützende und beratende Aufgaben gegenüber Betrieben, Führungskräften, Arbeitskräften sowie Belegschaftsorganen und Sicherheitsvertrauenspersonen.
Einige dieser Aufgaben sind gesetzlich verankert.
Konkret sind Arbeitgeber:innen laut Arbeitsschutzgesetz (ASchG) dazu verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen zu sorgen. Dazu bestellen sie sogenannte Präventivdienste, zu denen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner für die arbeitsmedizinische Betreuung sowie Sicherheitsfachkräfte für sicherheitstechnische Belange gehören.
Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner besichtigen regelmäßig die Arbeitsplätze, stehen im laufenden Kontakt mit allen Betroffenen und arbeiten eng mit der Sicherheitsfachkraft im Betrieb sowie gegebenenfalls mit anderen Fachleuten zusammen.
Die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner verfügen über eine spezielle Ausbildung und unterstützen bzw. beraten in den Bereichen Gesundheitsschutz, menschengerechte Arbeitsgestaltung und, auf Arbeitsbedingungen bezogene, Gesundheitsförderung.
Eine zeitgemäße Arbeitsmedizin zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu verbessern um Gesundheitsbelastungen zu vermeiden. Dies umfasst die Gestaltung des Arbeitsplatzes (wo immer dieser lokalisiert ist) und der Arbeitsvorgänge. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner spielen somit eine wichtige Rolle im Erhalt der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen.
Letzteres ist gerade im Hinblick auf die zunehmende Entgrenzung von Arbeit und Freizeit sehr komplex und kann nicht mehr sauber von nicht-arbeitsbezogener Gesundheitsförderung getrennt werden.