GESUNDHEITSÜBERWACHUNG

WACHSAMKEIT UND ACHTSAMKEIT FÜR JEDEN MITARBEITER UND JEDE MITARBEITERIN

Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner haben eine beratende und unterstützende Funktion gegenüber Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und Belegschaftsorganen.

Sie tragen dazu bei die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Gesundheitsüberwachung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und arbeitsbedingte Risiken zu minimieren

Die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz ist in den ASchG-Durchführungsbestimmungen festgelegt. Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) legt die Pflichten des arbeitgebenden Unternehmens in Bezug auf Untersuchungen fest, um die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu schützen, und stellt somit sicher, dass diese in bestimmten Situationen nur nach Durchführung dieser Untersuchungen beschäftigt werden dürfen. Die genauen Intervalle und Richtlinien für die Untersuchungen sind in der Verordnung festgelegt.

Untersuchungspflicht besteht unter anderem bei Gefahr einer Berufskrankheit, spezifischer Tätigkeit oder Einwirkung (z. B. Blei, Benzol, Toluol), häufiger Verwendung von Atemschutzgeräten und Hitzebelastung.

Arbeitsplatzbezogene Gesundheitsüberwachung:

Arbeitsmediziner:innen überwachen die Gesundheit von Arbeitnehmer:innen, um sicherzustellen, dass sie den beruflichen Anforderungen gewachsen sind. Dies umfasst regelmäßige Untersuchungen, Impfungen und die Identifizierung von arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine Beratung?

Univ.-Prof. DDr. Ferdinand Waldenberger
Univ.-Prof. DDr. Ferdinand Waldenberger

Dann wenden Sie sich gerne an unser Team des arbeitsmedizinischen Zentrums.

Arbeitsmedizinisches Zentrum des
Samariterbund Floridsdorf-Donaustadt

 +43 (0) 1 22 144 - 60
 amz@samariter.at

Johanna Schneider
Johanna Schneider