Unsere praxiserfahrenen Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie einerseits dabei Ihre gesetzliche Fürsorgepflicht auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit zu erfüllen und andererseits maßgeschneiderte, effiziente und effektive Sicherheitskonzepte auf Basis von Ihren individuellen Kund:innenbedürfnissen zu erstellen.
Sie beraten Ihr Unternehmen, Ihre Arbeitnehmer:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane in Fragen der Arbeitssicherheit und menschengerechten Arbeitsgestaltung und unterstützen Ihren Betrieb bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten auf diesen Gebieten.
Wir unterstützen Sie schon im Vorfeld bei der Planung von Arbeitsstätten oder der Neuanschaffung von Maschinen und Geräten, bei der Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten, Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle sowie Messergebnisse zu gefährlichen Arbeitsstoffen und Lärm. Unsere Sicherheitsfachkräfte arbeiten zudem mit den Fachleuten aus unserem Sicherheitskompetenzzentrum zusammen, um weitere sicherheitsrelevante Aspekte umfassend zu behandeln. Dabei werden auch Themen wie Arbeitssicherheit, Planung von Arbeitsstätten, Beschaffung von Arbeitsmitteln, Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen, Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung, ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Brandschutz und Evakuierungsmaßnahmen, Gefahrenermittlung und -beurteilung sowie Verwaltungsverfahren abgedeckt.
Unsere Leistungen im Bereich Sicherheitsfachkraft:
- Konsolidation von Bescheiden und Auflagen
- Wiederkehrende Betriebsanlagenprüfung gemäß § 82b GewO
- Planung, Mitwirkung und Beratung bei Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich Unfallverhütung, darunter: Arbeitsstätten-, Arbeitsplatzevaluierung gemäß ASchG, Mutterschutzevaluierung gemäß MSchG,
- Gefahrenanalyse und -plan
- Festlegung von Maßnahmen samt Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument sowie deren Überprüfung und Anpassung
- Evaluierung psychischer Belastungen mittels ABS-Gruppen
- Ursachenermittlung bei Arbeitsunfällen
- Ursachenermittlung arbeitsbedingter Erkrankungen
- Erfassung von Arbeitsmitteln einschließlich Prüfpflichten, gefährlichen Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstungen
- Dokumentation gemäß: VOLV, VEXAT, VEMF, VOPST