Gemäß §44a der Arbeitsstättenverordnung und §25 Abs. 4 des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) müssen in Betrieben, die keine Brandschutzbeauftragten oder Brandschutzwarte haben, Personen für die Räumung und Evakuierung benannt werden. Neben dem Arbeitsschutz und der Gesundheitssicherheit der Mitarbeiter:innen ist der Brandschutz eines der wichtigsten Schutzziele, die Arbeitgeber gewährleisten müssen. Dieser Kurs vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um im Ernstfall die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Dauer: 8 Stunden (von 08:30 bis 16:30) | Kosten: € 295 (inkl. MWSt.)